Die Folien dürfen auszugsweise verwendet werden: Quelle: Dr. Jochen Reich, Patentanwalt Vortragsreihe Gewerblicher Rechtsschutz Dr. Jochen Reich Patentanwalt, European Patent Attorney Patentanwalt, European Patent Attorney www.reich-ip.com
Motivation Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt (Wertschöpfung/ Return on Investment) §§9, 33 PatG i.V.m Art. 66 EPÜ Art. 14 GG: Schutz jeglichen Eigentums Analogie: physische Waren / geistiges Eigentum Physische Waren: • Verkauf Verleih • • ... ? Office Geistiges Eigentum: • Eigennutzung Verkauf • • Lizensierung Verlust geistigen Eigentums: • ... • Mitarbeiterfluktuation • Öffentliche Konferenzbeiträge • Offenbarung durch Produkt • Reverse Engineering Decompilierung •
Erste Schritte Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt Von der Erfindung zur Patentanmeldung Feedback: Lösung eines technischen Problems Forschungsbedarf Erfinder Feedback: ng/ Bereichsleitung Forschungsbedarf Erstellen Erfindungsmeldung Erfinder Feedback: Erfindungshöhe Innovationskonkurrenz Einreichen EM bei Patentabteilung Erfinder Analyse Erfindungsmeldung Analyse Erfindungsmeldung Recherche Recherche Fachabteilun Patentabteilung Patentanwalt Entscheidung: Inanspruchnahme oder Freigabe Patentabteilung Anmeldung, Veröffentlichung oder Geheimhaltung? Patentabteilung Sonderfall Informatik: => Eigene Rechtsprechung(en) Defensivpublikation Ausarbeitung Anmeldung Anmeldestrategie? Patentanwalt Patentanwalt mit Erfinder(n) Patentanwalt
Patentrecherche Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt (Unterschiedliche Aspekte) Rechtssicherheit Due Diligence Beständigkeit Schutzrechte • Wortsinngemäße Verletzung • Marktbeobachtungspflicht • Äquivalente Verletzung • Durchgriffshaftung auf Privatvermögen des • Mittelbare Verletzung • Geschäftsführer (GmbH) => Keine generelle Haftungsbefreiung Portfoliobildung Recherche Schutzbedarf • Lücken im SdT • Patentanwalt Innovationskonkurrenz Innovationskonkurrenz Akteure • Anmeldefrequenz • Anmeldetendenzen • Schutzrechtsstrategie Erfindungshöhe • Abstand zum SdT • Lücken im SdT? • Freedom-to-Operate Kosteneffizienz Schutzrechtssituation • Lizenzbereitschaften • Anmeldeprozedere teurer • Forschungsrichtung • Erteilungsverfahren günstiger • Produktstrategie • Verteidigung Schutzrecht günstiger (!) • Durchsetzung günstiger (!) •
Anmeldeverfahren Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt (bzw. Erteilungsverfahren) Prüfungsbescheid mit Fristsetzung oder Ladung zur Zurückweisung/ Anhörung / Mündliche Verhandlung Erteilung Mögliche Reaktionen des Vertreters: • Bescheidserwiderung Teilanmeldung • • Fristgesuch Fristgesuch • Rücknahme der Anmeldung • Antrag „Entscheidung nach Aktenlage“ • Antrag Anhörung/ Mündliche Verhandlung • Rücknahmefiktion durch Nichtzahlung der Gebühren • keine Reaktion => Amtsermittlungsgrundsatz 20
Entscheidung zur Patentanmeldung Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt (Vorteile) Sicherheit für Investoren, Werblicher Mitarbeitermotivation (Venture Capital, Start-Up Effekt/Firmenimage, (Erfinderehre, Finanzierung, ...) Veranschaulichung Vergütung, ...) der Innovationskraft Einfluss auf Defensive Publishing mit Schutz eigener Unternehmensbewertung amtlichem Zeitstempel (teurer!) Innovation/ Investition Materiell Materiell Finanziell Finanziell Strategisch Strategisch Wettbewerbsvorteil; Erlangung (Gutachterliche) von Monopolschutz, Bewertung durch Nachahmungsschutz unabhängiges Amt Portfoliobildung (Eigenverwertung, Technische Lizenztausch, Verkauf, Dokumentation der Verhandlungsmasse/ Drohpotential Erfindung bzgl. Verletzungsverfahren) Priorität der Erstanmeldung
Patentverwertung Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt (Eigen-/ Fremdverwertung) Eigenverwertung Fremdverwertung Vermarktung der Werbung mit Erfindung durch Patentanmeldung/ Verkauf des Patents Vergabe von Lizenzen Patentinhaber selbst Patent Sperrwirkung Sperrwirkung Verkauf Verkauf Einfache Lizenz Einfache Lizenz Adressat: Adressat: Nachahmungsschutz Nachahmungsschutz Nachahmungsschutz Nachahmungsschutz • • • • Patentfamilie Patentfamilie Patentfamilie Patentfamilie Exklusive Lizenz Exklusive Lizenz Exklusive Lizenz Exklusive Lizenz Endkunde Endkunde Endkunde Endkunde Vorratspatent Vorratspatent • • Portfolio Portfolio Investor Investor Verhandlungsmasse Verhandlungsmasse • • Unternehmensbereich Unternehmensbereich Evtl. Evtl. • • Unternehmen Unternehmen Schadensersatz Schadensersatz (Verletzergewinn) (Verletzergewinn) ERTRÄGE IMAGEGEWINN VERKAUFSERLÖSE LIZENZGEBÜHREN
Patentverwertung Dr. Jochen Reich, 2015 Patentanwalt (Lifecycle) Erwerb Portfolio Anmeldung Erteilung Berechtigungsanfrage Abmahnung Außergerichtliche Außergerichtliche Einspruch Einspruch Einigung Validität? Beschwerde Achtung: Dokumente einsehbar? Nichtigkeitsklage Monetarisierung Schadenersatz? Verletzergewinn
Impressum Meine Folien dürfen zitiert werden: „Quelle: Dr. Jochen Reich, Patentanwalt“. Der Inhalt diese Angebots dient lediglich zur allgemeinen Information über das Rechtsgebiet. Der Inhalt diese Angebots stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Dr. Jochen Reich ist als Patentanwalt in Deutschland zugelassen und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt ( European Patent Attorney ). Die Berufsbezeichnung "Patentanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er ist Mitglied des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (EPI). Dr. Jochen Reich ist Mitglied der Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München (gleichzeitig zuständige Aufsichtsbehörde). Für Verfahren vor dem EPA sind Dr. Jochen Reich ist Mitglied der Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München (gleichzeitig zuständige Aufsichtsbehörde). Für Verfahren vor dem EPA sind die FICPI Standesregeln (www.ficpi.org/ficpi/aboutframe.html) und der Code of Professional Conduct des epi (http://216.92.57.242/patentepi/deutsch/100/120/121/) anwendbar. Für Patentanwälte gelten die Patentanwaltsordnung, PAO, die Berufsordnung der Patentanwälte, BOPA (abgedruckt in Mitt. 1997, S. 243 ff.), sowie die FICPI-Standesregeln. The professional titles „European Trademark Attorney“ as well as „European Design Attorney“ are used legitimated by registration in the list of professional representatives before the Office for Harmonisation in the Internal Market http://oami.eu in accordance with Article 89 of the Directive (EC) No. 40/94 of the Council dated December 20, 1993 regarding the Community Trademark and in accordance with Article 78 of the Directive (EC) No. 6/2002 of the Council dated December 12, 2001 regarding the Community Design. Haftungsausschluß für Inhalte Sämtliche Beiträge auf dieser Website dienen lediglich der Information. Die Informationen auf dieser Seite beinhalten keine Rechtsauskunft oder rechtsverbindliche Auskunft. Außerdem wird durch das Übermitteln von Daten keinerlei Geschäftsbeziehung begründet. Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nach §§ 8 bis 10 TMG ist der Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte sofort entfernen. Es entspricht nicht meinem Willen abgemahnt zu werden, senden Sie mir eine kurze Email. Ungerechtfertigte Abmahnungen werden entsprechend erwidert. Dr. Jochen Reich, Herrnstr. 15, 80539 München
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